Wenn ein externes Praktikum positiv verläuft, und sich herausstellt, dass der Mensch mit Behinderung den Belastungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gewachsen ist, besteht die Möglichkeit, dieses in einen Außenarbeitsplatz der Werkstatt umzuwandeln.
Der Betrieb hatte bereits die Möglichkeit den Beschäftigten und seine Fähigkeit intensiv kennenzulernen. Auch der Beschäftigte kennt sich zwischenzeitlich an seinem Arbeitsplatz aus und hat einen zugewiesenen Tätigkeitsbereich.
Im Rahmen eines Außenarbeitsplatzes erhalten jedoch sowohl Betrieb als auch Beschäftigter noch die Unterstützung der Mitarbeiter des Fachbereichs VARIabel und ggf. der anderen Fachdienste der Werkstatt.
Der Beschäftigte hat so weiterhin die Sicherheit der Werkstatt, arbeitet jedoch an einem Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.