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Ziel ist es, mehr Werkstattbeschäftigten in Bayern den Übergang von der Werkstatt (WfbM) auf den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen und damit inklusive Zielsetzungen in Bayern weiter voranzubringen.
BÜWA ist eine Kooperation des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration des Bayerischen Bezirkstags; der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit; des Integrationsamtes; der LAG WfbM sowie der LAG der Integrationsfachdienste.
Kennenlernen von motivierten, engagierten und zuverlässigen Arbeitnehmer:innen
Beratung und Begleitung bei der Anstellung durch Fachpersonal
Finanzielle Förderung in Form eines monatlichen Entgeltzuschusses
Förderhöhe bis zu 70% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts
Gewährung der Förderung für 3 Jahre
Verlängerung der Förderung bei Bedarf bis 5 Jahre möglich
Anrechnung auf die Beschäftigungspflichtquote bei Vermittlung
Entlastung der Fachkräfte
Eröffnung neuer Perspektiven der Teilhabe am Arbeitsleben
Schrittweise Qualifizierung für ein geeignetes Berufsfeld
Rückkehrrecht in die Werkstatt garantiert
Begleiteter Übergang und Nachbetreuung
Einzelcoaching
Analyse der individuellen Beschäftigungsmöglichkeiten
Schulungen zur Vorbereitung auf das Berufsleben außerhalb der Werkstatt